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BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der Capital Impact Corp. Das Unternehmen bietet vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Aktien der Zazoon AG an, ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Nach Angaben der BaFin erbringt die Capital Impact Corp. unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, ohne die notwendige Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen.

Fehlender Wertpapierprospekt

Die Capital Impact Corp., die sich online über ihre Website capitalimpactcorp.com präsentiert und als Sitz North Vancouver, Kanada, angibt, wirbt aktiv für den Erwerb von Aktien der Zazoon AG. Allerdings liegt kein von der BaFin genehmigter Wertpapierprospekt vor, der für ein öffentliches Angebot von Aktien nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschrieben ist. Ein solcher Prospekt dient dem Schutz der Anleger, indem er die Mindestangaben über das Wertpapier und das Unternehmen enthält und sicherstellt, dass die Informationen klar und widerspruchsfrei dargestellt sind. Die BaFin prüft dabei jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben oder die Seriosität des Emittenten.

Rechtliche Anforderungen an Wertpapierangebote

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem gültigen, von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden, es sei denn, es besteht eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Die fehlende Billigung des Prospekts für Zazoon-Aktien bedeutet, dass die BaFin das Angebot als unzulässig betrachtet und Verbraucherinnen und Verbraucher vor einem möglichen Betrugsrisiko warnt.

Erforderliche Erlaubnis für Wertpapierdienstleistungen

Unternehmen, die in Deutschland Wertpapiere zum Kauf anbieten, benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anlegerinnen und Anleger können in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß zugelassen ist. Im Fall der Capital Impact Corp. fehlt eine solche Zulassung, was ein weiteres Anzeichen für die potenzielle Unsicherheit und Risikohaftigkeit dieses Angebots ist.

Hinweis an Anleger: Gründliche Recherche ist unerlässlich

Die BaFin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern eindringlich, bei Finanzinvestitionen im Internet vorsichtig zu sein und Anbieter sorgfältig zu prüfen. Plattformen wie die Unternehmensdatenbank der BaFin oder externe Dienste wie investigate.jetzt bieten wertvolle Informationen, um potenziell unseriöse Angebote frühzeitig zu erkennen und sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Fazit

Die BaFin warnt eindringlich vor Investitionen bei der Capital Impact Corp. und insbesondere vor dem Kauf von Zazoon-Aktien über dieses Unternehmen. Da weder ein gültiger Wertpapierprospekt noch eine BaFin-Lizenz vorliegt, sind Verbraucherinnen und Verbraucher gut beraten, Abstand von diesem Angebot zu nehmen und gründlich zu recherchieren, bevor sie finanzielle Verpflichtungen eingehen.

1 Komment

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe in den letzten Monaten immer wieder Aktien der Zazoon AG zu Frühzeichnerkonditionen gekauft.
    Undzwar auf Anraten der Firma CapitalImpactCorp. Die Aktien sind in’s Aktienregister/Clearstream eingetragen und auf meinem Depot bei einer deutschen Bank mit einem Wert von 0 EURO sichtbar. Auf der finanzen.net Website wird für die Aktie (ISIN CH1163569887) ein vorbörslicher Wert von 10,25 Schweizer Franken genannt. Welche Bedeutung hat dieser Wert?
    Der angekündigte Börsengang der Zazoon AG wurde während des Jahres immer wieder verschoben. Derzeit gibt es eine inoffizielle Information, dass nun Januar 2025 geplant ist.
    Welche Möglichkeiten gibt es die Seriosität der Firma Zazoon AG und den Status der Vorbereitung zu einem Börsengang zu überprüfen?
    Was raten Sie mir zu diesem Zeitpunkt um das investierte Kapital zu sichern. Macht es Sinn mit der Schweizer Ausichtsbehörde Kontakt aufzunehmen?
    Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert Rietsch

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