Startseite Allgemeines BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website buchecoinvestment.com
Allgemeines

BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website buchecoinvestment.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin informiert über den Verdacht, dass die Betreiber der Website buchecoinvestment.com Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die unbekannten Betreiber haben keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Die beschriebene Website wird nicht durch die Buche-Co Investment KG (Lilienthalallee 39, 80939 München) betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund: Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 KWG.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

ELARIS AG Abwärtstrend des Kurses gestoppt

Das wird man im Hause ELARIS AG scherlich froh sein, das der...

Allgemeines

Politische Turbulenzen vor Trumps Amtseinführung – RFK Jr., DOJ-Bericht und „America First“-Expansion

Während Donald Trump sich auf seine zweite Amtszeit vorbereitet, reißen die Schlagzeilen...

Allgemeines

Bekanntmachung der Richtlinien für die Begründung von Nutzungsverhältnissen an Waldflächen für Zwecke der Verteidigung

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bekanntmachung der Richtlinien für die Begründung von Nutzungsverhältnissen an...