BaFin ermittelt gegen die SHARE BNB LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SHARE BNB LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SHARE BNB LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Das Unternehmen dient Interessenten den anteiligen Erwerb von Immobilien an. Es werden dabei eine Mindestrendite und die unbedingte Rückzahlbarkeit der Anlage zugesagt. Die behauptete Zusammenarbeit mit der Airbnb Inc. kann bislang nicht verifiziert werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
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