Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Aktivitäten der Firma „Zinsfox“, die ohne Erlaubnis Festgeldverträge anbietet. Zudem werden über die Website zinsfox24.com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung angeboten. Die BaFin betont, dass „Zinsfox“ nicht unter ihrer Aufsicht steht.
„Zinsfox“ betrieb zuvor die Websites zins-fox.com und zinsfox.com, gegen die die BaFin bereits im Februar 2024 gewarnt hatte. Beide Websites sind inhaltlich identisch. Des Weiteren ist „Zinsfox“ auch über die Website plutus-capital.com aktiv, vor der die BaFin bereits im Dezember 2023 gewarnt hatte.
Für die Erbringung von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne Genehmigung anbieten, handeln illegal. Die BaFin empfiehlt, vor Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die Zulassung des jeweiligen Unternehmens in der Unternehmensdatenbank zu überprüfen.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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