Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine Warnung bezüglich der YEM FOUNDATION heraus. Laut BaFin führt das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen durch, ohne dafür eine Genehmigung zu besitzen. Es unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, eine entsprechende Erlaubnis von der BaFin einholen müssen. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung betreiben. Ob ein Unternehmen eine Zulassung der BaFin hat, kann in deren Unternehmensdatenbank überprüft werden.
Diese Warnung stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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