Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Februar 2024 eine formelle Verwarnung gegen einen Geschäftsleiter eines deutschen Kreditinstituts ausgesprochen. Dieser Schritt folgt nach festgestellten Verstößen gegen fundamentale Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG).
Details der Verstöße:
Die Verwarnung basiert auf Nicht-Einhaltung des § 25a Absatz 1 KWG, der die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation einschließlich angemessener interner Kontrollverfahren und Risikomanagement-Systeme fordert. Zusätzlich wurden Verstöße gegen § 81 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 WpHG festgestellt, welche die Pflichten bezüglich der adäquaten Durchführung von Wertpapierdienstleistungen betreffen.
Rechtliche Grundlage der Veröffentlichung:
Gemäß § 60b KWG ist die BaFin dazu verpflichtet, solche Maßnahmen öffentlich zu machen, wenn sie die Stabilität des Finanzsystems beeinflussen können.
Status des Bescheids:
Der Bescheid wurde nach Ablauf der Widerspruchsfrist am 6. März 2024 bestandskräftig, was bedeutet, dass keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wurden.
Diese Maßnahme unterstreicht die entschlossene Haltung der BaFin gegenüber der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Führungskräfte im Finanzsektor und dient als ernste Erinnerung an die hohe Verantwortung, die Geschäftsleiter von Finanzinstituten tragen. Die Aufsichtsbehörde bleibt weiterhin wachsam, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes zu sichern.
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