Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die zooplus SE
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. April 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der zooplus SE festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die zooplus SE hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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