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BaFin fordert Anleger des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, zur Anmeldung ihrer Forderungen bei Abwickler auf

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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BaFin fordert Anleger des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, zur Anmeldung ihrer Forderungen bei Abwickler auf

Die BaFin hatte Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, das Einlagengeschäft untersagt, das dieser unter wechselnden Namen („Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“ und aktuell „GK GemeinwohlKasse“) betrieb, und mit Bescheid vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt.

Als Abwickler fungiert:

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Curator AG
Niederlassung Nürnberg
Nordostpark 7-9
90411 Nürnberg.

Der Abwickler hat die Sicherung und Verwertung des vorhandenen Vermögens abgeschlossen und bereitet seinen Schlussbericht vor. Anleger werden daher aufgefordert, ihre Rückzahlungsansprüche aus den oben genannten Verfahren bis zum 27. November 2021 beim Abwickler anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen zu belegen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.

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