Startseite Allgemeines BaFin gibt der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Allgemeines

BaFin gibt der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG (früher: Versorgungspool GmbH & Co. HKW 09 KG), Auerbach, am 19. Juli 2012 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG bot Anlegern einen „Zeichnungsvertrag für Obligationen der Versorgungspool GmbH & Co. HKW 09 KG“ an, in dem sie versprach, die angenommenen Gelder nebst zugesagter Zinsen in 120 Monatsraten wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2025

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe...

Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...