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BaFin: hedera bauwert GmbH missachtet Auskunfts- und Vorlagepflichten

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die hedera bauwert GmbH dazu aufgefordert, Auskünfte zu ihren Anleihen sowie denen ihrer Tochtergesellschaften vorzulegen. Hintergrund der Maßnahme ist die Prüfung, ob diese Wertpapiere in Deutschland ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten wurden. Das Unternehmen ist dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen, wodurch es gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt.

Androhung von Zwangsgeldern

Die BaFin hat der hedera bauwert GmbH bereits die Verhängung von Zwangsgeldern angedroht, sollte die Gesellschaft weiterhin die geforderten Informationen nicht bereitstellen. Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist zwar rechtlich noch nicht endgültig bestandskräftig, jedoch sofort vollziehbar, was bedeutet, dass die BaFin ihre Forderungen unmittelbar durchsetzen kann.

Rechtliche Grundlagen und Hintergründe

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 müssen Wertpapiere, die in der Europäischen Union öffentlich angeboten werden, mit einem gebilligten Wertpapierprospekt versehen sein. Dieser Prospekt dient dazu, potenziellen Anlegerinnen und Anlegern vollständige und transparente Informationen über das jeweilige Finanzprodukt bereitzustellen.

Für Deutschland ist die BaFin dafür zuständig, diese Prospekte zu prüfen und zu genehmigen. Ohne einen solchen gebilligten Prospekt dürfen Wertpapiere wie die Anleihen der hedera bauwert GmbH und ihrer Tochtergesellschaften grundsätzlich nicht öffentlich angeboten werden. Laut BaFin wurde bisher kein entsprechender Prospekt veröffentlicht oder genehmigt.

Prüfung für Anleger

Anlegerinnen und Anleger, die in Wertpapiere der hedera bauwert GmbH investieren möchten, sollten Vorsicht walten lassen und vor einer Investitionsentscheidung überprüfen, ob ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist. Diese Information kann über die BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ eingesehen werden.

Fazit

Die BaFin setzt mit diesem Verfahren ein klares Zeichen für die Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten im Wertpapierhandel. Die Weigerung der hedera bauwert GmbH, die angeforderten Auskünfte bereitzustellen, wirft Fragen auf und könnte ein Hinweis auf Verstöße gegen geltendes Finanzrecht sein. Anleger sollten daher wachsam bleiben und sich umfassend informieren, bevor sie in die Wertpapiere des Unternehmens investieren.

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