Die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin hat gegen die MTU Aero Engines AG am 1. März 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verhängt. Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß des Unternehmens gegen die Vorschriften der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), speziell die Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen.
Die MTU Aero Engines AG hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen den verhängten Bußgeldbescheid einzulegen.
Zur Erklärung: Unternehmen wie die MTU Aero Engines AG, die in Deutschland ansässig sind und am organisierten Markt Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente ausgeben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Insiderinformationen umgehend öffentlich zu machen. Unter Insiderinformationen versteht man Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt sind, aber potenziell einen erheblichen Einfluss auf den Preis von Finanzinstrumenten haben könnten, sollten sie öffentlich werden. Diese Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung ist in der MAR festgelegt.
Die prompte Offenlegung von Insiderinformationen dient mehreren wichtigen Zwecken: Sie soll verhindern, dass Insider ihren Informationsvorsprung zu ihrem Vorteil nutzen können und soll gewährleisten, dass Anleger auf Basis vollständiger und korrekter Informationen ihre Investitionsentscheidungen treffen können.
Ein Verstoß gegen die unverzügliche Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen, wie in Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der MAR beschrieben, kann von der BaFin mit Geldstrafen geahndet werden. Diese können bis zu 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens betragen.
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