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BaFin Hinweis zu unbefugt erteilten Wertpapierorders

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Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt es zu Wertpapiergeschäften, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag gegeben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben. Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.

Nach Kenntnis der BaFin sind seit dem 01.01.2011 bislang die folgenden Aktien betroffen:

Aurum Mining Resources PLC GB00B45H0921
Clayton Point Energy Ltd CA1844001091
CSP China Steel PLC GB00B3YTTW86
Curcas Oil N.V. NL0009805621
Exmovere Holdings Inc. US3020862021
First Global Energy PLC GB00B4QXPT47
FIRST PACIF.OIL+GAS CORP. CA33600A1021
Formula Resources Inc. Registered Shares o.N. CA34641T1003
(WKN: A1H65K)
GB Global Mining AG CH0033040814
Lucky Punch Inc. CA5495511092
Meteor AG DE0006638935
Pet Core International Inc. CA7158112044
Stethuscope International Inc. CA8598321070
Wavetech AG (Inhaberaktien) CH0107130988
Worldwide Energies INC. US9815741064
W-Tech Assets PLC (jetzt: Baltic Finance PLC) GB00B642LK05

In diesem Zusammenhang macht die BaFin auch noch einmal auf ihren Hinweis zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen sowie auf ihre Verbraucherbroschüre Wertpapiergeschäfte – Was Sie als Anleger beachten sollten aufmerksam.

Bonn/Frankfurt a.M., den 5. April 2012

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