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BaFin Hinweis zum Thema „IT Anforderungen an Banken“

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Die Informationstechnik ist die Basisinfrastruktur für sämtliche fachlichen, aber auch alle nichtfachlichen Prozesse bei Banken. In einer globalisierten Finanzwelt, in der immer mehr Menschen digital bezahlen beziehungsweise Geld transferieren und in der viele Anleger ihre Geldanlage online bestreiten, haben IT-Governance und Informationssicherheit für die Aufsicht inzwischen den gleichen Stellenwert wie die Ausstattung der Institute mit Kapital und Liquidität.

Um den Geschäftsleitungen der Institute die Erwartungen der Bankenaufsicht hinsichtlich der sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse sowie die diesbezüglichen Anforderungen an die IT-Governance transparent zu machen, hat die BaFin nun Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) veröffentlicht. Sie sind ab sofort in Kraft und nunmehr zentraler Baustein für die IT-Aufsicht über den Bankensektor in Deutschland.

Wie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk), deren neueste Fassung die BaFin Ende Oktober veröffentlicht hat, interpretieren auch die BAIT die gesetzlichen Anforderungen des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 Kreditwesengesetz (KWG). Die Aufsicht erläutert darin, was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit sowie eines angemessenen Notfallkonzepts, versteht. Da die Institute zunehmend IT-Dienstleistungen von Dritten beziehen, auch im Rahmen von Auslagerungen, wird auch der § 25b KWG in diese Interpretation einbezogen.

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