Das Unternehmen Unique Global Investment behauptet auf seiner Internetseite unter www.ugi.direct/impressum, die BaFin sei die zuständige Aufsichtsbehörde für die Vermögensverwaltung.
Der frühere Internetauftritt des Unternehmens wies auf eine angebliche Erlaubnispflicht für zwei Fonds der Unique Global Investment nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) hin. Damit erweckt das Unternehmen den nicht zutreffenden Anschein, dass es der Aufsicht durch die BaFin unterliege.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf dafür nach § 32 Absatz 1 KWG einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen Unique Global Investment besitzt jedoch keine entsprechende Erlaubnis der BaFin und untersteht damit auch nicht ihrer Aufsicht.
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