Die BaFin hat den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) zur Konsultation gestellt.
Grund für die Überarbeitung sind gemeinsame Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherer und den Wertpapierhandel (EBA, EIOPA und ESMA) zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor. Darüber hinaus musste die InhKontrollV an das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) angepasst werden. Dieses Gesetz wurde zudem, ebenso wie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), im Rahmen des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) erneut geändert.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 11. Juni 2021 ausschließlich per E-Mail an Konsultation-05-21@bafin.de mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2021“ entgegen.
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