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BaFin konsultiert Änderungen der GroMiKV, SolvV und InstitutsVergV

geralt (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat Entwürfe von Verordnungen zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt.

Die Anpassungen der GroMiKV, der SolvV und der InstitutsVergV werden durch geänderte europarechtliche Vorgaben der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR II) und der europäischen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements DirectiveCRD V) sowie durch hieraus folgende Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Rahmen des Risikoreduzierungsgesetzes erforderlich.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 4. Dezember 2020 ausschließlich per EMail an Konsultation-15-20@bafin.de mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 15/2020“ entgegen.

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