Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts bezüglich der elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen zur Konsultation gestellt.
Das geplante Merkblatt schafft Einheitlichkeit bei der elektronischen Übermittlung der Vermögensverzeichnis-Eintragungen an die BaFin. Es soll erstmalig Anwendung auf die elektronische Übermittlung der Eintragungen für das Geschäftsjahr 2024 finden, die im Jahr 2025 erfolgt.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 14. Mai 2024 ausschließlich per E–Mail unter Konsultation-03-24@bafin.de entgegen.
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