BaFin: Kredit Institut GmbH kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Published On: Dienstag, 19.11.2019By

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Kredit Institut GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Kredit Institut GmbH spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an und wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domain kredit-institut-gbhm.ch für den Abschluss von Krediten, Privatkrediten, Sofortkrediten, Darlehen und Immobilienkrediten. Das Unternehmen behauptet, seinen Sitz in Zürich, Schweiz, zu haben und bezeichnet sich selbst als „der unbestrittene Führer der Ratenkreditvergabe.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken. Die Kredit Institut GmbH suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten Adresse, als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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