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BaFin Meldungen:Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Handlungsoptionen für geschädigte Anleger

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich vor mehreren Online-Handelsplattformen gewarnt, die ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Was können Anleger tun, die bereits auf diese Plattformen hereingefallen sind?

Kerstin Bontschev: Zunächst einmal ist es wichtig, dass betroffene Anleger schnell handeln. Je früher man reagiert, desto größer sind die Chancen, zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzubekommen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die ich empfehle:

  1. Sofortige Kontaktunterbrechung: Stellen Sie jeglichen Kontakt zu den Betreibern der Plattform ein. Reagieren Sie nicht auf weitere Anrufe oder E-Mails.
  2. Beweise sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen, die mit Ihrer Investition zusammenhängen. Dazu gehören E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots der Plattform und Chatverläufe.
  3. Anzeige erstatten: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dies ist wichtig für mögliche strafrechtliche Verfolgungen.
  4. Bank informieren: Wenn Sie Überweisungen getätigt haben, informieren Sie Ihre Bank sofort. In manchen Fällen können noch nicht verbuchte Transaktionen gestoppt werden.
  5. Rechtliche Beratung einholen: Suchen Sie sich einen spezialisierten Anwalt für Kapitalmarktrecht. Er kann Ihnen bei den weiteren Schritten helfen und mögliche zivilrechtliche Ansprüche prüfen.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzubekommen?

Kerstin Bontschev: Das ist leider oft schwierig, aber nicht unmöglich. Es gibt verschiedene Ansätze:

  1. Rückbuchungen: Bei kürzlich erfolgten Überweisungen oder Kreditkartenzahlungen kann man versuchen, diese rückgängig zu machen. Die Erfolgsaussichten sinken jedoch mit der Zeit.
  2. Zivilrechtliche Klagen: Man kann versuchen, gegen die Betreiber der Plattformen vorzugehen. Das Problem ist oft, dass diese schwer zu fassen sind, vor allem wenn sie im Ausland sitzen.
  3. Entschädigungsfonds: In manchen Fällen gibt es Möglichkeiten, Ansprüche gegen Entschädigungseinrichtungen geltend zu machen. Dies hängt aber von den spezifischen Umständen ab.
  4. Sammelklagen: Wenn viele Anleger betroffen sind, kann eine gebündelte rechtliche Vorgehensweise sinnvoll sein.

Interviewer: Was können Anleger tun, um sich in Zukunft vor solchen Betrügereien zu schützen?

Kerstin Bontschev: Prävention ist hier der Schlüssel. Ich rate zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  1. BaFin-Datenbank prüfen: Überprüfen Sie immer, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist.
  2. Zu gut, um wahr zu sein?: Seien Sie skeptisch bei überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen.
  3. Druck misstrauen: Seriöse Anbieter setzen Sie nicht unter Zeitdruck.
  4. Recherche betreiben: Informieren Sie sich gründlich über den Anbieter und das Anlageprodukt.
  5. Rat einholen: Sprechen Sie mit unabhängigen Finanzberatern oder Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
  6. Vorsicht bei unaufgeforderten Angeboten: Seien Sie besonders vorsichtig bei Kaltakquise per Telefon oder E-Mail.

Interviewer: Vielen Dank für diese wertvollen Informationen, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gerne. Ich hoffe, diese Ratschläge helfen den Betroffenen und schützen andere vor ähnlichen Erfahrungen.

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