Startseite Allgemeines BaFin ordnet Einhaltung der Zentralverwahrer-Verordnung bei Clearstream Banking AG an
Allgemeines

BaFin ordnet Einhaltung der Zentralverwahrer-Verordnung bei Clearstream Banking AG an

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Clearstream Banking AG auferlegt, die Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 909/2014 (CSDR) sicherzustellen. Diese Anordnung erfolgte nach einer Sonderprüfung, die Mängel in der Umsetzung der CSDR-Vorgaben aufdeckte.

Wer ist Clearstream Banking?

Clearstream Banking AG ist ein führender Zentralverwahrer mit Sitz in Frankfurt am Main. Als Zentralverwahrer spielt Clearstream eine entscheidende Rolle im Finanzmarkt:

1. Wertpapierverwahrung: Clearstream verwahrt Wertpapiere für Banken und andere Finanzinstitutionen.
2. Abwicklung von Wertpapiertransaktionen: Das Unternehmen sorgt für die reibungslose Abwicklung von Käufen und Verkäufen von Wertpapieren.
3. Verbindung zwischen Märkten: Clearstream fungiert als Brücke zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Finanzmärkten.

Die BaFin-Anordnung betrifft spezifisch die Bereiche Auslagerungs- und Risikomanagement, die Sicherstellung der Integrität des Wertpapierhandels sowie Zentralverwahrerverbindungen. Trotz der festgestellten Mängel betont die BaFin, dass die Geschäftsorganisation von Clearstream insgesamt weiterhin als ordnungsgemäß betrachtet wird.

Die Bedeutung der CSDR

Die CSDR zielt darauf ab, die Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EU zu verbessern und einheitliche Standards für Zentralverwahrer zu schaffen. Sie ist ein wichtiger Baustein für einen integrierten und stabilen europäischen Finanzmarkt.

Die Anordnung der BaFin unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Verordnung. Zentralverwahrer wie Clearstream spielen eine systemrelevante Rolle im Finanzsystem, weshalb ihre ordnungsgemäße Funktionsweise von entscheidender Bedeutung ist.

Die BaFin stützt ihre Anordnung auf § 53p des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Behörde ermöglicht, bei Mängeln in der Organisation eines Zentralverwahrers einzugreifen. Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen ist in § 60c Absatz 1 KWG geregelt und dient der Transparenz im Finanzsektor.

Diese Entwicklung zeigt, wie komplex und wichtig die Regulierung im Finanzsektor ist, insbesondere bei Institutionen, die für das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte unerlässlich sind.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wirtschaft in der Krise: Pessimismus dominiert die Prognosen für 2025

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat einen historischen Tiefpunkt erreicht. Laut...

Allgemeines

Korruption? In Bosnien? Wie überraschend.

Es ist mal wieder soweit: In Bosnien-Herzegowina, dem EU-Beitrittskandidaten mit einer Vorliebe...

Allgemeines

Panama vs. Trump: Der Kanal bleibt wo er ist – und zwar in Panama

Panamas Präsident Jose Raul Mulino hat Donald Trump mal so richtig die...

Allgemeines

„Trump-Era Reloaded: Internationale Studierende aufgefordert, so schnell wie möglich zurückzukehren“

Die Nachrichten könnten nicht beruhigender sein: US-Universitäten fordern internationale Studierende auf, frühzeitig...