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BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an – Beiersmann Verwaltungs GmbH/Denis Behlmann

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Beiersmann Verwaltungs GmbH/Denis Behlmann: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Beiersmann Verwaltungs GmbH und ihr Geschäftsführer Denis Behlmann müssen ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln, so hat es die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.

Die angeblich in Wuppertal ansässige Beiersmann Verwaltungs GmbH hat auf ihrer – inzwischen abgeschalteten – Website beiersmann-verwaltungs-gmbh.com Anlegerinnen und Anlegern Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten, die von ihr zurückgezahlt werden müssen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG)).

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die Beiersmann Verwaltungs GmbH und Denis Behlmann, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

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