Die BaFin hat am 24. Juni 2021 gegenüber einem Institut und einer Finanzholding-Gruppe erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation angeordnet.
Das Institut und die Finanzholding-Gruppe haben gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen beruht auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.
Die Anordnung zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation basiert auf § 25a Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG.
Der jeweilige Bescheid ist mit Ablauf des 28. Juli 2021 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
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