GRENKE BANK AG muss erhebliche Mängel in der Geldwäscheprävention und Geschäftsorganisation beheben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die GRENKE BANK AG dazu aufgefordert, binnen zwölf Monaten umfassende Mängel in ihrer Geldwäscheprävention zu beseitigen und sicherzustellen, dass ihre Geschäftsorganisation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies geschieht vor dem Hintergrund zweier Sonderprüfungen sowie der Jahresabschlussprüfung 2023, die auf schwerwiegende Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) hinweisen.
Die Prüfungen zeigten, dass die Bank in den Bereichen Kreditgeschäft, Interne Revision sowie Risikomanagement und -controlling erhebliche Defizite aufweist. Besonders gravierend sind die festgestellten Mängel in der Geldwäscheprävention. Hier wurden insbesondere Unzulänglichkeiten in der Risikoanalyse und der Bewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen aufgedeckt.
Maßnahmen zur Behebung der Mängel
Die BaFin hat der GRENKE BANK AG aufgetragen, den Fortschritt der Mängelbeseitigung fortlaufend zu dokumentieren und darüber zu berichten. Die Bank muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation den rechtlichen Vorgaben entspricht, insbesondere in Bezug auf ein angemessenes Risikomanagement, das ein integraler Bestandteil einer funktionierenden und regelkonformen Unternehmensführung ist.
Gefahren der Geldwäsche für den Finanzsektor
Der Finanzsektor trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Solche kriminellen Aktivitäten gefährden nicht nur die Reputation der betroffenen Institute, sondern stellen auch eine Bedrohung für die Stabilität des gesamten Finanzsystems dar. Um dem entgegenzuwirken, schreibt das GwG strikte Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle vor, darunter die Durchführung einer fundierten Risikoanalyse und die Implementierung interner Sicherungsmechanismen.
Die BaFin betont, dass Verstöße gegen diese Vorschriften nicht toleriert werden. Im Fall der GRENKE BANK AG wurde klar, dass diese Pflichten in einigen Bereichen nicht ausreichend umgesetzt wurden, was zu der aktuellen Anordnung führte. Die Bank ist nun verpflichtet, die festgestellten Mängel zügig zu beheben und umfassend zu dokumentieren.
Rechtslage und Konsequenzen
Die BaFin hat im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nach § 25a KWG und § 51 GwG gehandelt, um sicherzustellen, dass die GRENKE BANK AG ihrer Verantwortung nachkommt. Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach den Bestimmungen des KWG und des GwG. Das Ziel ist es, die Integrität des Finanzsystems zu wahren und kriminelle Machenschaften effektiv zu bekämpfen.
Die Anordnung der BaFin ist bereits bestandskräftig, und die Bank steht nun unter ständiger Beobachtung, um die ordnungsgemäße Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu gewährleisten.
Kommentar hinterlassen