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BaFin ordnet Maßnahmen bei Landwirtschaftlicher Rentenbank an

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat der Landwirtschaftlichen Rentenbank mehrere Maßnahmen auferlegt, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß funktioniert. Eine kürzlich durchgeführte Sonderprüfung ergab, dass die Interne Revision der Bank nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Als Reaktion darauf hat die BaFin angeordnet, dass die Rentenbank zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss, bis die organisatorischen Mängel behoben sind. Diese Maßnahmen sind bereits bestandskräftig.

Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation einer Bank soll gewährleisten, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Dies ist im § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) geregelt. Ein wesentlicher Bestandteil einer solchen Organisation ist ein effektives Risikomanagement, zu dem auch eine funktionsfähige Interne Revision gehört. Kreditinstitute müssen daher interne Kontrollverfahren und eine Interne Revision einrichten, um den Anforderungen an das Risikomanagement gerecht zu werden, wie sie in den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute“ (MaRisk) der BaFin festgelegt sind.

Sollte die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation eines Instituts feststellen, kann sie gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG einschreiten und Maßnahmen anordnen. Dies kann die Anordnung zur Beseitigung der Mängel und die Verpflichtung zur Vorhaltung zusätzlicher Eigenmittel umfassen. Bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat die BaFin beide Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten Defizite zu beheben.

Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben des § 60b Absatz 1 KWG. Ziel dieser Veröffentlichungen ist es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu stärken.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist nun gefordert, die Anordnungen der BaFin umzusetzen und die Mängel in ihrer Internen Revision sowie ihrer Geschäftsorganisation insgesamt zu beseitigen. Dies soll sicherstellen, dass die Bank ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und ein robustes Risikomanagement aufrechterhält.

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