BaFin ordnet Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation bei Grenke AG an

Published On: Freitag, 07.06.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Grenke AG angeordnet, ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sicherzustellen. Diese Anordnung folgt auf eine Sonderprüfung, die im Wesentlichen im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde und dabei Mängel in der Einhaltung der KWG-Vorgaben aufdeckte. Betroffen waren insbesondere die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie die Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle.

Die BaFin hat die Grenke AG verpflichtet, laufend über den Fortschritt bei der Beseitigung dieser Mängel zu berichten. Der entsprechende Bescheid wurde am 20. Februar 2024 erlassen und ist inzwischen bestandskräftig.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Institute und Gruppen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen umsetzen. Gemäß § 25a Absatz 1 KWG umfasst dies unter anderem ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Institute und Gruppen müssen daher über eine geeignete gruppenweite Risikosteuerung verfügen.

Wenn die BaFin feststellt, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts oder einer Gruppe Mängel aufweist, kann sie gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG intervenieren. Dies kann Maßnahmen zur Mängelbeseitigung beinhalten, wie im Fall der Grenke AG geschehen. Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben von § 60b Absatz 1 KWG, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Diese Schritte unterstreichen die Entschlossenheit der BaFin, die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes zu schützen. Die Grenke AG wird nun intensiv daran arbeiten müssen, die festgestellten Mängel zu beheben und den Anforderungen der BaFin gerecht zu werden, um ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben fortzusetzen.

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