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Startseite Vorsicht BAFIN BaFin ordnet Maßnahmen zur Verbesserung der Geschäftsorganisation bei Citibank N.A., Filiale Frankfurt, an
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BaFin ordnet Maßnahmen zur Verbesserung der Geschäftsorganisation bei Citibank N.A., Filiale Frankfurt, an

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, mit Bescheid vom 27. Mai 2024 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sicherzustellen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem eine Sonderprüfung Mängel in der Einhaltung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) festgestellt hatte.

Zusätzlich hat die BaFin eine regelmäßige Berichtspflicht der Citibank N.A., Filiale Frankfurt, gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Mängelbeseitigung angeordnet. Die Maßnahmen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 53 Absatz 1 KWG.

Der Bescheid ist seit dem 5. Juli 2024 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.

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