Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) empfiehlt allen, die einen Prämiensparvertrag besitzen, ihre Verträge auf mögliche Ansprüche auf Nachzahlungen zu prüfen. Diese Aufforderung folgt zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024. In diesen Urteilen wurde erstmals ein Referenzzinssatz bestätigt, der für die Nachberechnung von Zinsen bei bestimmten Verträgen herangezogen werden kann.
Hintergrund zu den Prämiensparverträgen
Vor allem ältere Prämiensparverträge enthalten Klauseln, die den Banken erlaubten, die Zinsen einseitig und ohne klare Regeln anzupassen. Solche Klauseln erklärte der BGH bereits 2004 für unwirksam. Jetzt hat das Gericht klargestellt, dass für die Nachberechnung der Zinsen der Referenzzinssatz für börsennotierte Bundesanleihen mit einer Laufzeit von 8 bis 15 Jahren verwendet werden kann.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Inhaberinnen und Inhaber von älteren Prämiensparverträgen könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben, weil die Banken möglicherweise zu wenig Zinsen gezahlt haben. Betroffen sind auch Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt wurden. Diese sollten daher prüfen, ob ihnen Zinsnachzahlungen zustehen. Dabei ist zu beachten, dass diese Ansprüche nach drei Jahren verjähren, also schnell gehandelt werden sollte.
Was sollte man jetzt tun?
Die BaFin empfiehlt, sich den eigenen Prämiensparvertrag genau anzuschauen und bei der Bank nachzufragen, wie die Zinsen berechnet wurden. Zusätzlich können Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte bei der rechtlichen Prüfung helfen, ob Nachzahlungen möglich sind.
Anpassung der BaFin-Anordnungen
Nach den neuen Urteilen des BGH hat die BaFin ihre bisherige Allgemeinverfügung leicht angepasst, um der geänderten Rechtslage gerecht zu werden. Sie behält jedoch ihre bestehenden Anordnungen gegenüber den Kreditinstituten bei und wird die Situation weiter im Blick behalten.
Fazit
Die aktuelle Entscheidung des BGH bringt mehr Klarheit für die Berechnung von Zinsen bei Prämiensparverträgen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die solche Verträge besitzen, sollten sich jetzt dringend mit ihrem Vertrag auseinandersetzen, um mögliche Nachzahlungen nicht zu verpassen.
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