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BaFin Razzia gegen Betreiber von Kryptoautomaten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin heute Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.

In vielen deutschen Großstädten stellte die BaFin heute illegal aufgestellte Tauschautomaten sicher. Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben. Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten sind erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Manche Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an. Wer ho-he Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC). Generell gilt: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Kundinnen und Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen.

Interview zu der BaFin-Meldung

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin hat heute eine großangelegte Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten durchgeführt. Was bedeutet das für die Kunden dieser Automaten?

Rechtsanwalt Reime: Diese Aktion der BaFin hat erhebliche Auswirkungen auf die Kunden. Zunächst einmal müssen sie verstehen, dass der Betrieb dieser Automaten ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin illegal war. Das bedeutet, dass die Kunden unwissentlich an illegalen Finanztransaktionen beteiligt waren.

Interviewer: Welche Risiken bestanden für die Kunden bei der Nutzung dieser Automaten?

Rechtsanwalt Reime: Die Risiken waren beträchtlich. Zum einen gab es keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen Geldwäsche. Bei legalen Finanzdienstleistern müssen Transaktionen über 10.000 Euro identifiziert werden, was hier oft nicht der Fall war. Zum anderen bestand für die Kunden das Risiko eines Totalverlusts ihrer Investition, da der Krypto-Markt sehr volatil ist und diese Automaten ohne regulatorische Aufsicht betrieben wurden.

Interviewer: Müssen Kunden, die diese Automaten genutzt haben, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Rechtsanwalt Reime: In der Regel richten sich die strafrechtlichen Verfolgungen gegen die Betreiber der Automaten, nicht gegen die Kunden. Allerdings könnten Kunden, die große Summen getauscht haben, möglicherweise in den Fokus der Ermittlungen geraten, insbesondere wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.

Interviewer: Was raten Sie Kunden, die diese Automaten genutzt haben?

Rechtsanwalt Reime: Ich rate den Kunden, ihre Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren. Wenn sie größere Summen getauscht haben, sollten sie sich rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, dass sie in der Lage sind, die Herkunft ihrer Gelder nachzuweisen, falls es zu Nachfragen kommt.

Interviewer: Welche Lehren sollten Verbraucher aus dieser Situation ziehen?

Rechtsanwalt Reime: Verbraucher sollten bei Finanzgeschäften, insbesondere im Krypto-Bereich, äußerst vorsichtig sein. Es ist ratsam, nur mit regulierten und von der BaFin zugelassenen Anbietern zu arbeiten. Zudem sollten sie sich über die Risiken im Krypto-Handel bewusst sein und nur Geld investieren, dessen Verlust sie verschmerzen können.

Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzungen, Herr Rechtsanwalt Reime.

Rechtsanwalt Reime: Gerne, vielen Dank für das Gespräch.

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