Eine neue Datenbank der Finanzaufsicht BaFin soll Anleger besser vor Falschberatung schützen. Darin müssen alle Bankberater in Deutschland registriert werden. Alle Beschwerden von Kunden zu Wertpapiergeschäften werden darin gesammelt. Das Register kann hilfreich sein, wird aber auch nicht ausreichen, um künftig Falschberatung zu verhindern.
Ab sofort sind die Berater verpflichtet, jede Beschwerde, ob mündlich oder schriftlich, ob gelöst oder ungelöst, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Tun sie es nicht, verstoßen sie gegen das Aufsichtsrecht. Daher sollten Verbraucher alle Beschwerden unbedingt auch direkt an die BaFin leiten.
Ein öffentlicher Pranger ist die Datenbank nicht. Nur die BaFin kann die Daten einsehen. Das Register, das zum 1.11.2012 eingeführt wird, ist Besttandteil des Anlegerschutzstärkungsgesetzes.
Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hofft darauf, dass die BaFin das neue Instrument nutzt, um Problemen bei der Bankberatung gezielt nachzugehen: „Das Register kann die Kontrollarbeit der BaFin erheblich unterstützen, denn es bietet klare Anhaltspunkte, wo es im System knirscht.“
Fehlanreize in der Bankberatung bleiben
Falsch- und Fehlberatungen wird das neue Register aber nicht verhindern können. Es gilt nur für Beratungen zu Wertpapieranlagen, nicht für Versicherungsberatungen. Auch Fehlreize in der Bankberatung durch Provisionen und Vertriebsvorgaben bleiben unberührt bestehen. Erst in der vergangenen Woche war eine Initiative für ein europaweites Provisionsverbot im Europäischen Parlament gescheitert.
Quelle:VBZ Bundesverband
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