Das dürfte so sein, denn seit der ersten Veröffentlichung der BaFin zum Unternehmen bc connect ist davon auszugehen, dass die Mühlen der BaFin natürlich weiter mahlen. Möglicherweise hat das Unternehmen die Verfügung der BaFin mittlerweile aber schon vorliegen. Zumindest gerüchteweise haben wir gehört, dass auch die BaFin dazu in Kürze eine Veröffentlichung vornehmen wird.
Damit ist dann eben auch die rechtsstaatliche Grundlage dafür geschaffen, dass Anleger nun konkrete Schadensersatzforderungen gegen die Vermittler aber auch die verantwortlichen Personen in den Unternehmen wie bc connect und der ainova just fit stellen können.
Kommentar hinterlassen