Die BaFin, Deutschlands Finanzaufsichtsbehörde, hat eine Warnung vor den Geschäftspraktiken der in London ansässigen Firma Hills & Partners Ltd. ausgesprochen. Diese Firma gibt vor, Anlegern den Kauf von Starlink Inc. Aktien anbieten zu können, verfügt jedoch über keinerlei erforderliche Genehmigungen nach den deutschen Finanzgesetzen. Zudem fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierprospekt, was das Angebot illegal macht.
Auf der Webseite des Unternehmens, hills-partners.com, werden darüber hinaus Dienstleistungen wie die Verwaltung von Kundenportfolios und die Vermittlung von Festgeldanlagen weltweit angeboten. Die auf der Webseite genannten Registrierungen im britischen Unternehmensregister und bei der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA sind allerdings nicht auffindbar.
Solche Betrugsversuche, bei denen Aktien renommierter Unternehmen angeboten werden, die nach Bezahlung nicht geliefert werden, sind nicht neu. In manchen Fällen existieren die beworbenen Aktien nicht einmal. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Wertpapiere nur mit einem von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden dürfen. Ein Angebot ohne diesen Prospekt verstößt gegen die Prospektpflicht.
Die BaFin überprüft in einem Billigungsverfahren lediglich die Vollständigkeit und Verständlichkeit des Prospekts, nicht jedoch dessen inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten. Für die Aktien von Starlink wurde kein Prospekt zur Billigung vorgelegt. Verbraucher sollten stets in der BaFin-Datenbank überprüfen, ob für ein Wertpapierangebot ein entsprechender Prospekt hinterlegt ist.
Zudem ist für das Anbieten von Wertpapieren zum Kauf eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, was auch für vorbörsliche Aktien gilt. Informationen über die Zulassung eines Unternehmens sind in der BaFin-Unternehmensdatenbank einsehbar.
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