Startseite Allgemeines BaFin sagt: Amerom/CAS Markets Ltd. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

BaFin sagt: Amerom/CAS Markets Ltd. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Hans (CC0), Pixabay
Teilen

Amerom/CAS Markets Ltd. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Amerom/CAS Markets Ltd. mit angeblichem Firmensitz in St. Vincent & Grenadines keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht entgegen der falschen Behauptung auf seiner Webseite www.amerom.de nicht der Aufsicht der BaFin.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Investoren wollen TikTok kaufen – aber ByteDance lehnt ab

Eine Gruppe prominenter Investoren, darunter der Milliardär Frank McCourt und „Shark Tank“-Star...

Allgemeines

Sicherheitsfrage nach Schaumwurf auf Lindner: Wo waren die Sicherheitsleute?

Beim Wahlkampfauftritt des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner in Greifswald ereignete sich ein ungewöhnlicher...

Allgemeines

Interview: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zur DEGAG-Zoom-Konferenz

Frage: Frau Bontschev, Herr Reime, Sie beide haben gestern an der Zoom-Konferenz...

Allgemeines

Schlag gegen das Balkan-Kartell: BKA durchsucht Immobilien und nimmt Verdächtige fest

Am 9. Januar 2025 hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Zentral-...