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BaFin sagt:Eberhard Gugler: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die BaFin hat Herrn Eberhard Gugler, Bad Rappenau, mit Bescheid vom 24. Oktober 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Gugler nahm unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Nun hoffen wir einmal, dass Herr Gugler der Aufforderung der BaFin auch nachkommen kann und die Kunden, die Herrn Gugler Geld zur Verfügung gestellt haben, auch dieses wiederbekommen. In der Vergangenheit war das leider bei vielen Unternehmen, die eine solche BaFin-Verfügung bekommen haben, leider nicht möglich. Diese Unternehmen mussten dann nach kurzer Zeit Insolvenz anmelden und die Geldgeber blieben auf ihren Forderungen sitzen.

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