Die Entwicklung der Provisionen, die private Krankenversicherer Vermittlern und Maklern zahlen, betrachtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sorge. Die BaFin kritisiert, dass die durchschnittliche Höhe der Abschlussprovisionen in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen sei.
Die BaFin betont, dass die Vorstände der Versicherungsunternehmen ihren Kunden gegenüber in der Verantwortung stehen. Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Die BaFin weist darauf hin, dass die Geschäftsleiter der Versicherungsunternehmen dieser Verantwortung nicht gerecht werden, wenn sie mit Vermittlern und Maklern zusammenarbeiten, die offensichtlich aus Profitstreben die Qualität der Beratung vernachlässigen.
Die BaFin hat festgestellt, dass die Provisionszahlungen seit einiger Zeit in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt liegen. Zudem würden Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses abwerben, um zusätzliche Provisionen zu erzielen. Beides laufe den Interessen der Versichertengemeinschaft und der einzelnen Kunden zuwider. Diese müssten schließlich die Provisionen über die Versicherungsprämie finanzieren.
Die BaFin unterstreicht, dass es Aufgabe der Geschäftsleitung sei, die Organisation des Vertriebs in das Risikomanagement des Versicherers einzubeziehen. Nur so könnten die Unternehmen Fehlentwicklungen im Vertrieb frühzeitig erkennen oder ihnen entgegenwirken. Bei örtlichen Prüfungen wird die BaFin verstärkt darauf achten, ob das Risikomanagement der Versicherer auch in diesem Bereich angemessen ist. Für die Fälle einer frühzeitigen Vertragsstornierung wird die BaFin darauf hinwirken, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren. Damit soll Vermittlern der Anreiz genommen werden, nur im eigenen finanziellen Interesse einem Kunden zu empfehlen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. In Fällen, in denen der BaFin Anzeichen für Fehlentwicklungen bekannt werden, wird sie der Sache durch Sonderprüfungen auf den Grund gehen.
Bonn/Frankfurt a.M., den 9. Dezember 2010
Quelle: BaFin
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