Die BaFin hat am 12. April 2022 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 11.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 19 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
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