Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße in Höhe von 9,2 Millionen Euro verhängt. Grund dafür ist die verspätete Abgabe systematischer Geldwäscheverdachtsmeldungen im Jahr 2022, wie die BaFin festgestellt hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Hintergrund
Kreditinstitute sind verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu erstatten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnte.
Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen, damit die FIU gegebenenfalls schnell weitere Schritte einleiten kann, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
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