Die BaFin hat am 13. November 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 90.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Den Sanktionen gegen die Deutsche Cannabis AG lagen folgende Verstöße zugrunde:
Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Die Gesellschaft hat am 2. Dezember 2019 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
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