BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei Produktinformationsblättern

Published On: Dienstag, 06.12.2011By

Seit 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die dafür genutzten Informationsblätter in einer repräsentativen Stichprobe überprüft und dabei Korrekturbedarf festgestellt.

„Wir sehen, dass der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck des neuen Informationsblattes, die Kunden kurz und prägnant über in der Anlageberatung empfohlene Produkte zu informieren, in vielen Fällen noch nicht erreicht wird“, betonte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin. „Ohne ausreichende und verständliche Informationen können sich Anleger nicht in geeigneter Weise zwischen verschiedenen Anlagealternativen entscheiden.“

Die BaFin hatte ihre Erhebung Mitte Juni 2011 gestartet. Ziel war es zu klären, wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt wurden. Dazu hat die Aufsicht je 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert ausgewertet. Ein Großteil davon wies Mängel auf.

Quelle:BaFin

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