Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf zur „Allgemeinverfügung bezüglich der Vergütungsanzeigen von Wertpapierinstituten zum Meldestichtag 31. Dezember 2023“ veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Dieser Schritt folgt der Überarbeitung der Leitlinien durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und betrifft die Anzeigepflichten gemäß der Investment Firm Directive (IFD) und des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).
Seit Ende 2022 müssen sowohl mittlere als auch große Wertpapierinstitute die neuen EBA-Leitlinien anwenden, die unter anderem Vorgaben zur Erfassung von Daten über hochbezahlte Angestellte und zur Vergütungspraxis umfassen. Die neuen Leitlinien zielen darauf ab, mehr Transparenz in den Vergütungsstrukturen zu schaffen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen.
Kleine Wertpapierinstitute sind von dieser Regelung ausgenommen. Die BaFin plant, die Anforderungen der EBA in nationales Recht zu überführen und hat zur Überbrückung der Umsetzungsphase eine Allgemeinverfügung vorgeschlagen. Diese soll sicherstellen, dass die deutschen Institute die Meldefristen einhalten können, auch wenn die nationalen gesetzlichen Anpassungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die BaFin lädt alle Interessenträger ein, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Allgemeinverfügung bis zum 23. Mai 2024 zu übermitteln. Die Konsultation bietet eine wichtige Gelegenheit für die betroffenen Institute und andere Marktteilnehmer, Einfluss auf die endgültige Fassung der Regelungen zu nehmen. Rückmeldungen können per E-Mail unter dem Geschäftszeichen „WA 4 – K 5321/00161#00005“ an die angegebene Adresse der BaFin gesendet werden.
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