Ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow
Herr Iwanow, die BaFin hat der Ethena GmbH das Neugeschäft mit USDe-Token untersagt und zahlreiche Maßnahmen angeordnet. Was bedeutet das konkret für Verbraucher, die USDe-Token besitzen?
Die Entscheidung der BaFin hat erhebliche Auswirkungen. Besitzer von USDe-Token können diese derzeit nicht direkt bei der Ethena GmbH zurücktauschen. Die Vermögenswertreserve des Unternehmens wurde eingefroren, und die Geschäftsführung kann nicht mehr frei darüber verfügen. Der Handel auf dem Sekundärmarkt bleibt jedoch weiterhin möglich. Verbraucher sollten sich daher genau überlegen, wie sie mit ihren Token umgehen.
Welche rechtlichen Risiken drohen den Anlegern nun?
Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass die USDe-Token möglicherweise nicht vollständig mit Vermögenswerten gedeckt sind. Die BaFin hat gravierende Mängel bei der Geschäftsorganisation festgestellt, insbesondere bei der Vermögenswertreserve. Sollte sich herausstellen, dass Ethena nicht ausreichend Kapital hinterlegt hat, könnten Anleger Schwierigkeiten haben, ihr investiertes Geld zurückzubekommen.
Die BaFin hat zudem den Verdacht geäußert, dass Ethena GmbH Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt angeboten hat. Welche Folgen könnte das haben?
Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Wenn sich bestätigt, dass Ethena GmbH Wertpapiere ohne den vorgeschriebenen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten hat, könnten Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn ein solcher Prospekt dient dazu, Investoren transparent über Chancen und Risiken zu informieren. Fehlt er, könnten Kunden rechtlich argumentieren, dass sie unzureichend über ihr Investment aufgeklärt wurden.
Welche konkreten Schritte sollten betroffene Verbraucher jetzt unternehmen?
Ich empfehle Anlegern folgende Maßnahmen:
- Alle Unterlagen sichern: Speichern Sie Verträge, Kontoauszüge und E-Mails mit der Ethena GmbH.
- Sekundärmarkt prüfen: Falls Sie verkaufen möchten, überprüfen Sie die Handelsmöglichkeiten und aktuellen Marktpreise.
- Rechtliche Beratung einholen: Ein Anwalt kann prüfen, ob Schadensersatz oder eine Rückabwicklung möglich ist.
- BaFin-Updates verfolgen: Die Behörde wird weitere Maßnahmen kommunizieren. Anleger sollten sich regelmäßig informieren.
Gibt es eine Chance, dass Investoren ihr Geld zurückerhalten?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Falls Ethena GmbH tatsächlich gegen regulatorische Vorgaben verstoßen hat, könnten Investoren rechtliche Ansprüche haben. Zudem bleibt abzuwarten, ob die BaFin weitere Maßnahmen ergreift, um Verbraucher zu schützen.
Zusätzliche Warnung: Festgeld724 und Identitätsmissbrauch
Die BaFin warnt aktuell auch vor Festgeld724. Worum geht es hier genau?
Die Finanzaufsicht hat festgestellt, dass die Website festgeld724.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Besonders brisant: Die Betreiber geben sich fälschlicherweise als die Alpen Privatbank AG mit Sitz in Österreich aus. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Identitätsmissbrauch. Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt bereits vor dieser Plattform.
Was sollten Verbraucher tun, die bereits über Festgeld724 investiert haben?
Wer bereits Geld an Festgeld724 überwiesen hat, sollte schnell handeln:
- Bank kontaktieren: Falls eine Zahlung erfolgt ist, kann die Bank möglicherweise noch eingreifen.
- Polizei einschalten: Es könnte sich um Betrug handeln – eine Anzeige bei der Polizei ist ratsam.
- BaFin-Hinweise beachten: Auf der Website der BaFin gibt es in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ weitere wichtige Informationen.
- Rechtliche Schritte prüfen: In einigen Fällen kann es möglich sein, das Geld zurückzufordern. Ein spezialisierter Anwalt kann hier helfen.
Abschließend: Was raten Sie Anlegern, um sich vor solchen Risiken in Zukunft besser zu schützen?
Verbraucher sollten sich vor jeder Investition genau informieren:
- BaFin-Warnlisten checken: Die Behörde veröffentlicht regelmäßig Hinweise zu unseriösen Anbietern.
- Lizenz prüfen: Seriöse Finanzdienstleister haben eine gültige BaFin-Lizenz – dies kann online überprüft werden.
- Misstrauisch bleiben: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.
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