Der Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert, wie von der Finanzaufsicht BaFin beschlossen. Er bleibt bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Diese Entscheidung wird vom Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt.
Die BaFin traf diese Entscheidung nach einer eingehenden Prüfung, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Eine indikatorbasierte Analyse ergab, dass trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin erhebliche Risiken bestehen. Die Analyse konzentrierte sich auf Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust im Falle eines Ausfalls, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigte, dass sich das potenzielle Verlustrisiko im Bankensektor in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich verringert hat. Dies wurde auch durch einen durchgeführten Stresstest für Wohnimmobilien bestätigt.
Die BaFin hatte bereits am 1. April 2022 den Systemrisikopuffer mittels einer Allgemeinverfügung eingeführt, um den zunehmenden Risiken auf dem Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen.
Gemäß dem Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) ist die BaFin verpflichtet, den Puffer mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
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