Scania Finance Deutschland GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Scania Finance Deutschland GmbH zehn Bußgelder von insgesamt 22.000 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Das Unternehmen hatte bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank nicht angezeigt, dass es beabsichtigte, zwei Personen zu einer alleinigen Vertretung zu ermächtigen. Es hatte außerdem verspätet angezeigt, dass es drei Personen zur Einzelvertretung ermächtigt hatte.
Der Bescheid der BaFin ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Wenn Institute beabsichtigen, eine Person zu ihrer alleinigen Vertretung zu ermächtigen, dann müssen sie das jeweils der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzeigen. Das gilt auch, wenn sie eine Person zur Einzelvertretung ermächtigt haben.
Aufsichtsbehörden müssen Personen auf ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit überprüfen, bevor sie für Institute alleinverantwortlich Entscheidungen von großer Tragweite treffen dürfen.
Die Scania Finance Deutschland GmbH hatte die Anzeigen in vier Fällen unterlassen und in sechs Fällen erst mit Verspätung erstattet. Damit hat sie gegen die Anforderung des KWG verstoßen.
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