Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 5. Januar 2011 die Erlaubnis entzogen hat und dessen Abwicklung in die Wege leitet.
Der Entzug der Erlaubnis ist am 10. Januar 2011 rechtskräftig geworden.
Die BaFin hatte bereits am 1. Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass die griechische Versicherungsaufsicht dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 30. September 2010 verboten hat, über die Vermögensgegenstände des Unternehmens frei zu verfügen. Ferner hatte sie dem Lebensversicherer untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Als weitere Maßnahme hatte sie die Verlängerung bestehender Verträge verboten.
Das griechische Unternehmen hat in Deutschland durch eine Niederlassung Lebensversicherungsgeschäft betrieben. Die Finanzaufsicht über den Lebensversicherer übt die Bank of Greece als griechische Versicherungsaufsicht aus. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der griechischen Versicherungsaufsicht und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Nach Auskunft der VDV Leben International S.A. hat das Unternehmen Versicherungsverträge mit einem Prämienvolumen von ca. 4,5 Mio. EUR in Deutschland im Bestand.
Die Verpflichtung der Versicherungsnehmer, Prämien zu entrichten sowie die Verpflichtung des Unternehmens, Zahlungen für Schadensfälle oder sonstige Leistungen (z. B. Zahlungen, die sich aus Rückkäufen von Lebensversicherungsverträgen ergeben) zu entrichten, sind ab dem rechtskräftigen Entzug der Erlaubnis am 10. Januar 2011 bis zur Übernahme der Lebensversicherungsverträge durch ein Nachfolgeunternehmen bzw. bis zum Beginn der Entschädigungsmaßnahmen ausgesetzt.
Die griechische Versicherungsaufsicht hat mit dem Tag des Erlaubnisentzugs den griechischen Garantiefonds („Private Life Insurance Guarantee Fund“, Fax Nr. 0030 210 3205439, E-Mail: info@pligf.gr ) eingeschaltet. Dieser wird dafür Sorge tragen, die bestehenden Versicherungsverträge auf einen anderen Versicherer zu übertragen, damit diese gültig bleiben. Sollte dies nicht gelingen, werden Entschädigungsmaßnahmen eingeleitet.
Die griechische Versicherungsaufsicht hat Herrn Haliotis als „Supervisor of Insurance Liquidation“ eingesetzt. Verbraucher können sich mit ihren Fragen unmittelbar an Herrn Haliotis wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Versicherungsaufsicht weiterleiten.
Weitere Informationen können der englischsprachigen Pressemitteilung der Bank of Greece entnommen werden.
Kontaktdaten für Verbraucher:
Herr Haliotis (Supervisor of Insurance Liquidation)
Telefon: +30 210 61 09 287 (werktags zwischen 10.00 und 14.00 Uhr)
Griechische Versicherungsaufsicht
Telefon: +30 210 320 1111
Homepage: Homepage der griechischen Versicherungsaufsicht
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