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BaFin übernimmt Veröffentlichungen für The Social Chain AG wegen Unterlassung von Stimmrechtsmitteilungen

Leovinus (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Juli 2024 vier Veröffentlichungen für die The Social Chain AG durchgeführt. Dies geschah, da The Social Chain AG es versäumt hatte, vier Stimmrechtsmitteilungen von Dominik Pyka zu veröffentlichen.

Die BaFin handelte in Erfüllung der Veröffentlichungspflichten der The Social Chain AG (Selbstvornahme).

Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG) müssen Inhaber von Stimmrechten in bestimmten Fällen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile der BaFin und dem Emittenten mitteilen. Der Emittent ist anschließend verpflichtet, diese Mitteilungen zu veröffentlichen.

Falls der Emittent diese Verpflichtung nicht oder nicht korrekt erfüllt, kann die BaFin die Veröffentlichung oder Mitteilung gemäß dem WpHG selbst vornehmen.

Die The Social Chain AG hätte bis zum 3. Mai 2024 die Stimmrechtsmitteilungen von Dominik Pyka vom 30. April 2024 in Höhe von 3,28 Prozent, 5,39 Prozent, 10,92 Prozent und 15,27 Prozent veröffentlichen müssen. Da dies nicht geschah, hat die BaFin diese Veröffentlichungen im Wege der Selbstvornahme durchgeführt.

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