Natürlich haben wir auch die BaFin zu diesem Thema angefragt, denn das Prospekt des Unternehmen EN Storage GmbH ist ja nach wie vor auf dem Markt und kann theoretisch auch noch an Kunden angeboten werden. Wie wir, leider, aus der Vergangenheit wissen, dringen solche Nachrichten auch nicht immer bis zum letzten Kunden bzw. letzten Vermittler durch. Die BaFin selber kann dort im Moment nichts tun, denn das Unternehmen untersteht nicht deren Aufsicht. Trotzdem will man sich nun im Hause der BaFin kundig machen, was man von deren Seiten in diesem Fall tun kann, um einen weiteren Vertrieb des Produktes unmöglich zu machen. Prima, denn jedes Internetportal kann schreiben, was es will; mehr Aussagekraft hat jedoch die Stellungnahme bzw. der Hinweis einer Aufsichtsbehörde. Vielleicht nimmt sich die BaFin dann einmal ein Beispiel an der CSSF Luxemburg, die in solchen Fällen schnell und unkompliziert den Kundenschutz in den Vordergrund stellt und reagiert.
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