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BaFin und die Bilanzen von Sky – Hammer!

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Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hält nach Angaben des chronisch defizitären Pay-TV-Senders Sky Deutschland die Bilanzierung der damaligen Premiere AG im Jahr 2007 für fehlerhaft.Im Rahmen einer Prüfung hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2007 und der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der damaligen Premiere AG (jetzt: Sky Deutschland AG) sowie der Halbjahresfinanzbericht zum Stichtag 30. Juni 2008 und der Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 fehlerhaft seien.

Die BaFin gelangte zu den folgenden Einschätzungen:

Die Abonnentenzahlen der Gesellschaft seien in den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2007 um rd. 623.000 bzw. im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 um rund 611.000 zu hoch ausgewiesen worden.
Im (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007 wurde nicht über den Umfang der zu entrichtenden Gegenleistung von Premiere für den Erwerb der Bundesliga-Sublizenz von Arena in 2007 bestehend aus Zahlungen in Höhe von 335 Millionen € und 16,4 Millionen Aktien informiert.
Darüber hinaus seien Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Bundesligarechte für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 im Jahr 2008 nicht ausreichend beurteilt und erläutert worden. Es wäre notwendig gewesen, im (Konzern-)Lagebericht die möglichen Auswirkungen eines Fehlschlags des Rechteerwerbs oder einer Beschränkung der Exklusivität der Bundesligarechte auf die Lage der Gesellschaft darzustellen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 und im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 sei der Geschäfts- oder Firmenwert um 248,4 Millionen € bzw. 251,9 Millionen € zu hoch angesetzt worden. Die Gesellschaft hätte den Erwerb der Sublizenz der Bundesligarechte von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft der Unitymedia GmbH, und den damit im Zusammenhang stehenden Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Übernahme von Verträgen und einigen Angestellten nicht als Unternehmenszusammenschluss verbuchen dürfen.
Im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 sei die Ertragslage um mindestens 10 Millionen € zu hoch angegeben worden. Die Gesellschaft hatte 2005 ein Paket von Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechten für die Fußball Weltmeisterschaft 2010 von der FIFA erworben und 2008 einen Teil der Free-TV-Sportübertragungsrechte weiter veräußert. Sky habe die Anschaffungskosten unzutreffend auf die Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechte aufgeteilt, wodurch ein zu niedriger Anteil der Anschaffungskosten den ausgewiesenen Umsatzerlösen als Aufwandzugeordnet worden sei.
Außerdem sei im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2008 nicht ausreichend auf bestehende Risiken für die Finanzlage des Konzerns wegen einer kurzfristig drohenden Verletzung von Kreditbedingungen (FinancialCovenants) in den Finanzierungsverträgen und einer hieraus resultierenden Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Banken zum 30. September 2008 hingewiesen worden.

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