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BaFin untersagt der WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit Bescheid vom 27. April 2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH bot potentiellen Interessenten eine Geldanlage auf der Grundlage von Verträgen über so genannte „partiarische Darlehen“ an. Neben der Rückzahlung des Anlagebetrages wurde die Zahlung einer Rendite in unterschiedlicher Höhe sowie (teilweise) die Zahlung eines „Gewinnbonuses“ vereinbart. Die entgegengenommenen Gelder sollten „grundpfandrechtlich besichert“ werden.

Mit der Annahme von Geldern im Rahmen dieses Geldanlagemodells betreibt die WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Abwicklungsanordnung ist bis zur Bestandskraft des Bescheids ausgesetzt.

Quelle:BaFin

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