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BaFin untersagt Herrn Michael Rogge das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Michael Rogge, Horhausen, mit Bescheid vom 25. September 2013 das ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft untersagt. Zudem hat die Bafin ihm aufgegeben, das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Rogge bietet Anlegern im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ den Abschluss eines „Investorenvertrags“ an. Laut Angebot sei dieser als „Gewinndarlehen“ konzipiert und biete den Anlegern unter anderem einen Grundgewinn von 6 %. Die Vertragsunterlagen sehen eine Rückzahlung des Anlagekapitals nach Beendigung des Vertrages vor.

Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Rogge das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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