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BaFin untersagt Mario Garro, Leipheim, die Einbezogenheit in den unerlaubten Geschäftsbetrieb des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, und gibt Abwicklung auf

kpuljek (CC0), Pixabay
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BaFin untersagt Mario Garro, Leipheim, die Einbezogenheit in den unerlaubten Geschäftsbetrieb des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, und gibt Abwicklung auf

Die BaFin hat Herrn Mario Garro mit Bescheid vom 4. März 2021 aufgegeben, die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, sofort einzustellen.

Zugleich untersagt die BaFin Herrn Garro das Finanztransfergeschäft und gab ihm die Abwicklung des unerlaubten Geschäfts auf. Herr Garro führt für Herrn Fitzek ein Ladengeschäft in Ulm, in dem er für Fitzek unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte wirbt. Herr Fitzek nimmt derzeit unter der Firma „GK GemeinwohlKasse“ erneut Gelder aus dem Publikum an und verspricht, die Gelder später zurückzuzahlen. Herr Fitzek betreibt so erneut das Einlagengeschäft, für das er grundsätzlich eine Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) benötigt.

Zudem betreibt Herr Fitzek derzeit unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungsgeschäft ohne eine entsprechende Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Für die Annahme und Weiterleitung der Gelder stellt Herr Garro seine Konten zur Verfügung; er betreibt damit unerlaubt das Finanztransfergeschäft. Die entsprechenden Guthaben werden zur Finanzierung der Abwicklung des von Herrn Fitzek unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an den insoweit bereits bestellten Abwickler ausgekehrt.

Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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