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BaFin untersagt Patrick Hyrynko, Fröndenberg, die Einbezogenheit in den unerlaubten Geschäftsbetrieb des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, und gibt Abwicklung auf

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat Herrn Patrick Hyrynko mit Bescheid vom 20. Juli 2021 aufgegeben, die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, sofort einzustellen. Zugleich untersagte die BaFin Herrn Hyrynko das Finanztransfergeschäft und gab ihm die Abwicklung des unerlaubten Geschäfts auf.

Herr Hyrynko führt für Herrn Fitzek ein Ladengeschäft in Menden, in dem er für die unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte des Herrn Fitzek wirbt. Herr Fitzek nimmt derzeit unter der Firma „GK Gemeinwohlkasse“ wieder Gelder aus dem Publikum an und verspricht, die Gelder später zurückzuzahlen. Herr Fitzek betreibt somit wiederum das Einlagengeschäft, für das er eine Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) benötigt.

Zudem betreibt Herr Fitzek unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungsgeschäft ohne eine entsprechende Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Für die Annahme und Weiterleitung der Gelder stellt Herr Hyrynko seine Konten zur Verfügung; damit betreibt er unerlaubt das Finanztransfergeschäft. Die entsprechenden Guthaben werden zur Abwicklung des von Herrn Fitzek unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an den insoweit bestellten Abwickler, Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann (c/o Curator AG, Niederlassung Nürnberg, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg) ausgekehrt.

Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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